Kurz notiert ...
Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer: Wirtschaftsprüfer prüfen die Jahresabschlüsse von Unternehmen und berichten über das Ergebnis der Prüfung. Damit übernehmen sie wichtige Kontrollfunktionen zugunsten der Öffentlichkeit, der Unternehmen und des Kapitalanleger- und Gläubigerschutzes. Das Dienstleistungsprodukt "Abschlussprüfung" muss daher ein hohes Qualitätsniveau erreichen. Vor diesem Hindergrund hat das Bundeskabinett einem "Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer" zugestimmt. Als herausragendste Änderung stellt sich die Einführung einer externen Qualitätskontrolle dar. Danach müssen Wirtschaftsprüfer, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, ihre Praxis alle drei Jahre durch einen anderen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.