Reservierung von Domainnamen

Wer sich ohne nachvollziehbares eigenes Interesse einen Domainnamen registrieren lässt, der mit dem eigenen Namen und der eigenen Tätigkeit in keinem Zusammenhang steht, der aber gleichlautend mit der Marke eines Unternehmens ist, kann wegen schikanöser, sittenwidriger Behinderung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 12.4.2000 - 6 W 33/00)

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