Neues zur Unternehmenssteuerreform
(Steuersenkungsgesetz)
Die Bundesregierung hatte am 15.2.2000 den Entwurf eines
Steuersenkungsgesetzes vorgelegt, der in der Beschlussempfehlung des
Finanzausschusses vom 16.5.2000 mit einigen kleinen Änderungen
versehen wurde. Der Bundestag hat am 16.5.2000 dem Gesetzespaket
zugestimmt. Der Bundesrat lehnte am 9.6.2000 den Entwurf ab, so dass im
Vermittlungsverfahren mit Änderungen zu rechnen ist.
Zur Erinnerung sei noch einmal in Kurzform auf die wichtigsten ursprünglich
geplanten Vorhaben sowie auf die zwischenzeitlich in den Entwurf eingefügten
Ergänzungen/Änderungen hingewiesen:
Inkrafttreten 2001:
- Einführung eines einheitlichen, definitiven Körperschaftsteuersatzes
von 25% anstelle des Körperschaftsteuersatzes auf einbehaltene
Gewinne von derzeit 40% und des Körperschaftsteuersatzes auf
ausgeschüttete Gewinne von derzeit 30%,
- Einführung des Halbeinkünfteverfahrens anstelle des körperschaftsteuerlichen
Vollanrechnungsverfahrens,
- pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer in
Höhe des zweifachen Gewerbesteuer-Messbetrages bei
Personenunternehmen,
- Option der Personenunternehmen, sich wie eine Kapitalgesellschaft
besteuern zu lassen,
- Vorziehen der Stufe 2002 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002
auf den 1.1.2001,
- Steuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von
Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften,
- Einbeziehung der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen
an Kapitalgesellschaften in das Halbeinkünfteverfahren,
- Senkung der Beteiligungsgrenze für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
bei Anteilen an Kapitalgesellschaften von 10% auf 1%,
- Abschaffung der Tarifbegrenzung bei der Einkommensteuer auf
gewerbliche Einkünfte,
- Senkung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens von höchstens 30% auf höchstens 20%,
- Senkung der linearen Abschreibung für Gebäude im
Betriebsvermögen von 4% auf 3%,
- Abschaffung der Ansparabschreibung und der Sonderabschreibung,
- Anerkennung elektronischer Rechnungen als Nachweis für den
Vorsteuerabzug,
- Einführung eines Zugriffsrechts der Finanzverwaltung auf Datenträger
des Steuerpflichtigen im Rahmen von Außenprüfungen.
Inkrafttreten 2003
- Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Einkommensteuer auf 17% und
des Höchststeuersatzes auf 47% zum 1.1.2003,
- Anhebung des Grundfreibetrags auf 14.525 DM/29.050 DM
(Alleinstehende/Verheiratete) zum 1.1.2003.
Inkrafttreten 2005:
- Senkungen des Eingangssteuersatzes auf 15% und des Höchststeuersatzes
auf 45% zum 1.1.2005,
- Anhebung des Grundfreibetrages auf 15.011 DM/30.022 DM
(Alleinstehende/Verheiratete) zum 1.1.2005.
Geändert bzw. ergänzt hat der Ausschuss die Gesetzentwürfe
u. a. in folgenden Punkten:
- Erhöhung des Freibetrags bei der Betriebsveräußerung
und Betriebsaufgabe (bei über 55-Jährigen) von 60.000 DM auf
100.000 DM,
- Einführung eines Mindestbetrages von 5.000 DM bei der auf 1%
gesenkten Beteiligungsgrenze für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
bei Anteilen an Kapitalgesellschaften,
- schrittweiser Wegfall der Tarifstufen und Verzicht auf die
Einkommensteuertabellen (Grundtabelle und Splittingtabelle) als Anlagen
zum Gesetz,
- Beschränkung der Anrechnung der Gewerbesteuer auf den Anteil der
Einkommensteuer, der auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfällt,
- Steuerfreiheit der Gewinne aus der Veräußerung von
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften
bereits ab 2001,
- Inkrafttreten der Regelungen zur Einführung eines Zugriffsrechts
der Finanzverwaltung auf DV-gestützte Buchführungssysteme erst
am 1.1.2002.
Wie bei jedem Gesetzesvorhaben muss auch hier abgewartet werden,
inwieweit sich die angestrebten Neuregelungen gegen den Wiederstand der
Opposition durchsetzen lassen. Selbstverständlich werden Sie über
dieses Informationsschreiben - bei Vorlage der endgültigen
Gesetzesfassung - im Detail über die wichtigen Änderungen im
Steuerrecht und die Auswirkungen auf den Steuerpflichtigen informiert.
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